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- Dienstleistungen
Die B.Plus Buchhaltungs GmbH ist ein Unternehmen das betriebswirtschaftliche Dienstleistungen erbringt. Die Dienstleistungen können vom Kunden als Gesamtpaket oder modular, spezifiziert in die Leistungen Buchhaltung (Unternehmens-orientierte Buchhaltung), Reporting, Controlling, Analysen, Budgetierung und Beratung geordert werden. - Grundlagen
Grundlage für die Erbringung der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen durch die B.Plus Buchhaltungs GmbH ist die termingerechte, korrekte Zurverfügungstellung der erforderlichen, vereinbarten Daten durch den Kunden. - Individuelle Systeme
Alle vom Kunden in Auftrag gegebenen speziellen, auf seine spezifischen Unternehmensanforderungen abgestimmten und bezahlten Systeme und Leistungen, gehen mit dem Zeitpunkt der Zahlung in sein alleiniges Eigentum über und sind jederzeit auf seinen Wunsch hin – spätestens jedoch bei Beendigung des Auftrags durch die B.Plus Buchhaltungs GmbH – dem Kunden zu übergeben. Ausgenommen davon sind alle Systeme, IT-tools und Methoden, die schon zuvor zum B.Plus-Standart gehörten. - B.Plus Systeme
Alle zur Erledigung eines Kundenaufrages verwendeten speziellen IT-Tools und Methoden sind materielles und/oder geistiges Eigentum der B.Plus Buchhaltungs GmbH. Eine Weiterverwendung durch den Kunden oder Dritte ist nach Beendigung des Auftrages nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen eine Pönale von EURO 5.000,– für jedes Monat aus, in dem eine solche Zuwiderhandlung erfolgt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht und schließt weitere Schadenersatzansprüche nicht aus. Möchte ein Kunde nach Beendigung eines Auftrags IT-Tools und/oder Methoden der B.Plus Buchhaltungs GmbH weiter nutzen, so ist der Abschluss eines separaten Vertrages (Miete, Leasing oder Kauf) erforderlich. - Garantien
Die B.Plus Buchhaltungs GmbH gibt gegenüber ihren Kunden eine „Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsgarantie“ ab, die dem Kunden ausgehändigt wird und ebenfalls integrierter Bestandteil der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist. - Preise
Die Verrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt seitens der B.Plus Buchhaltungs GmbH aufgrund der jeweils aktuellen Preisliste, die einen integrierten Bestandteil der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bildet. Die darin enthaltenen Preise, werden jährlich im Ausmaß der Inflationsrate angepasst und erklärt der Kunde durch Auftragserteilung die jeweils gültigen Preise in diesem Sinne anzuerkennen. Eventuelle „Start-up-Kosten“ werden entweder individuell nach der aktuell gültigen Preisliste abgerechnet oder in einer Zusatzvereinbarung gesondert vereinbart. - Fälligkeit und Zahlungsverzug
Alle von der B.Plus Buchhaltungs GmbH in Rechnung gestellten Leistungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, ohne jeden Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten 6% Zinsen p.a. als vereinbart. Die Kosten einer allfälligen, notwendigen Intervention Dritter zur Einbringlichmachung überfälliger B.Plus-Rechnungen trägt der Schuldner. Darüber hinaus ist die B.Plus Buchhaltungs GmbH berechtigt, nachdem sie eine überfällige Rechnung schriftlich mittels eingeschriebenem Brief und adressiert an den Geschäftsführer des Kunden angemahnt hat und daraufhin die Zahlung nicht innerhalb von 7 Werktagen zur Gänze erfolgt ist, den Auftrag an den Kunden zurückzustellen und alle Arbeiten unverzüglich einzustellen. Eine Gegenverrechnung zu den B.Plus-Rechnungen wegen vermeintlicher oder auch tatsächliche bestehender Forderungen seitens des Auftraggebers an die B.Plus Buchhaltungs GmbH ist nicht zulässig. - Haftung
Die B.Plus Buchhaltungs GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für ihre Dienstleistungen. Sie haftet nicht für Ergebnisse sowie Schlussfolgerungen, Maßnahmen und Empfehlungen, die auf Basis falscher Informationen, insbesondere falscher Daten seitens des Kunden und/oder dessen Mitarbeitern zustande kamen. Ebenso haftet die B.Plus Buchhaltungs GmbH nicht für Konsequenzen aufgrund unternehmerischer und/oder betriebswirtschaftlicher Entscheidungen des Kunden egal ob diese mit oder ohne Empfehlung der B.Plus-GmbH getroffen wurden; die B.Plus Buchhaltungs GmbH trägt für das Unternehmen des Kunden kein unternehmerisches Risiko und haftet in diesem Sinne nicht. - Kündigungsfristen
Ein Auftrag kann sowohl vom Kunden als auch von der B.Plus Buchhaltungs GmbH zu jedem Monatsende mit 3-monatiger Frist, mittels Einschreibebrief gekündigt werden. Davon unbenommen bleibt beiden Seiten das Recht den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grunde zu beenden. - Beendigung eines Auftrages
Im Falle einer Kündigung – egal von welcher Seite – verpflichtet sich die B.Plus Buchhaltungs GmbH, eine(n) oder mehrere, vom Auftraggeber einzusetzende fachkompetente Mitarbeiter seines Unternehmens oder ebensolche Personen seines Vertrauens, so einzuschulen, dass ein klagloses Fortführen der auftragsanalogen Aktivitäten für den Kunden garantiert werden kann. Den diesbezüglichen für den Kunden kostenfreien Schulungsaufwand schränkt die B.Plus Buchhaltungs GmbH auf den Gegenwert von 50 % einer zuvor gelegten B.Plus-Monatsrechnung an den Kunden ein. Dieser Wert errechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten vier B.Plus-Monatsrechnungen, die die B.Plus Buchhaltungs GmbH an den Kunden gestellt hat, ohne Berücksichtigung eventuell dem Kunden in Rechnung gestellter „Start-up“- Kosten. Die B.Plus Buchhaltungs GmbH verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusammenarbeit alle sich in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen das Unternehmen des Kunden betreffend, unaufgefordert und komplett ohne Verzug an den Kunden zurückzustellen. - Gerichtsstand
Gerichtsstand: Salzburg-Stadt
B.Plus Buchhaltungs GmbH, Hallwang 2011
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